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learn2strum.ch
learn2strum.chGitarrenunterricht Zürich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Bedingungen gelten für Gitarrenunterricht, den Sie über diese Website bei Christian Boethius (learn2strum.ch) buchen.

Leistung

Einzelunterricht in den auf der Website beschriebenen Formaten (Zoom, neutraler Ort, bei Ihnen zu Hause), als Probelektion oder im Paket (5 oder 10 Lektionen).

Termine werden nach der Buchung per E-Mail (oder telefonisch/WhatsApp) vereinbart.

Preise und Zahlung

Es gelten die auf der Buchungsseite angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Buchung.

Online-Zahlung (Stripe): Preis inkl. kleiner Bearbeitungsgebühr.

Direktzahlung (TWINT/Bank): nur der reine Unterrichtspreis.

Bei Direktzahlung gilt der Termin als bestätigt, sobald die Zahlung bei mir eingegangen ist.

Pakete (5 / 10 Lektionen)

Lektionspakete (5 oder 10 Lektionen) sind 12 Monate ab Kaufdatum gültig.

Nicht bezogene Lektionen verfallen nach Ablauf der Gültigkeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Ort und Erreichbarkeit

Unterricht bei Ihnen zu Hause nur innerhalb von ca. 45 Minuten mit ÖV ab Zürich.

Schülerinnen und Schüler kommen nicht zu mir nach Hause.

Kinder unter 14

Buchung nur durch Erziehungsberechtigte. Es gelten die Kinderpreise und -dauern gemäss Website.

Ab 14 Jahren gelten die regulären Preise für Erwachsene/Teens.

Absagen und Verschiebungen

Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden im Voraus ab (E-Mail, WhatsApp oder Telefon).

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die Lektion verrechnet werden.

Verschiebungen sind nach Verfügbarkeit möglich; bei Paketen verbraucht eine wahrgenommene Lektion eine Gutschrift.

Kontakt vor der Buchung

Fragen zu Format, Zeit oder Ort können Sie jederzeit per WhatsApp oder E-Mail stellen, ohne zu buchen.

Haftung

Ich unterrichte sorgfältig nach bestem Wissen. Für Schäden durch unsachgemässe Nutzung des Instruments ausserhalb des Unterrichts übernehme ich keine Haftung.

Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Zürich.

Stand: Mai 2026.